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CAPITAL GARANTIEFONDS 02 - Gesellschafterversammlung für das Jahr 2010 |
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Die Fondsgesellschaft CAPITAL Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG mit Sitz in Augsburg hat nun darüber informiert, dass in der im schriftlichem Umlaufverfahren erfolgten Gesellschafterversammlung für 2010 die vorgeschlagenen Feststellungen und Änderungen des Gesellschaftsvertrages mit Mehrheitsbeschluss getroffen bzw. beschlossen wurden. Im Vorfeld hatten Anleger des Capital Garantiefonds 02 per Post die Möglichkeit erhalten, sich über die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Gesellschafterversammlung bei der Treuhänderin zu äußern. 1. Befremdlich war, dass in uns bekannten Fällen der Jahresabschluss 2010, über den die Anleger mit abstimmen sollen, an die Anleger nicht mitgesandt wurde, so dass den betroffenen Empfängern gar nicht ersichtlich war, worüber sie abstimmen. 2. Laut Lagebericht hat die Gesellschaft auch in 2010 wieder einen erheblichen Verlust von über 340.000,- € eingefahren. Dieser Verlust entstand, obwohl der Aktienmarkt sich in 2010 eher freundlich gestaltete, allein der DAX im Jahr 2010 um ca. 16 % anstieg. Wir führen diesen erneuten Verlust daher auf zu hohe Kosten und/oder eine verfehlte Anlagestrategie zurück. 3. Der Gesellschaftsvertrag hat Änderungen erfahren, die die Rechte der Anleger des Fonds nach unserer Auffassung stark beeinträchtigen. So sollen durch die geplanten Änderungen in § 18 des Gesellschaftsvertrages Kündigungen von Anlegern nur noch mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12. des Jahres möglich sein, wodurch sich die Kündigungsfrist im Einzelfall auf bis zu 18 Monate verlängern kann. Eine nunmehrige Kündigung ist danach erstmals zum 31.12.2012 möglich! 4. Als weitere Änderung hinzu kommt, dass bei wirksamer Kündigung das den Anlegern zustehende Auseinandersetzungsguthaben nur noch dann sofort nach dem Ausscheiden gezahlt wird, wenn bei dem Fonds „der eigenkapitalfinanzierte Depotwert der Aktienfonds“ eine Jahressteigerung von 1/7 erfährt. Dass bedeutet im Klartext eine Steigerung im Geschäftsjahr von über 14 %! Aus den uns vorliegenden Jahresbilanzen des Fonds ist nicht ersichtlich, dass eine solche Steigerung hier überhaupt jemals erreicht wurde. Deshalb gehen wir davon aus, dass zukünftig ausscheidende Gesellschafter ihr Auseinandersetzungskapital dann im Regelfall nur ratierlich auf 5 Jahre gestreckt ausgezahlt bekommen! Eine jährliche Steigerung von über 14 % halten wir für den Ausnahmefall. Durch den erneuten Verlust des Fonds in 2010 sehen wir uns auch in unserer Auffassung bestätigt, dass ein längeres Verbleiben im Fonds eher das Risiko eines weiteren Verlustes durch Abschmelzen des Anleger-Kapitalkontos in sich birgt. Während beispielsweise der deutschen Aktienindex (DAX) allein im Jahr 2010 um ca. 16 % zulegte, fuhr der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 im selben Zeitraum mal wieder ordentlich Verluste ein. Eine erfolgreiche Anlagestrategie, die ein Verbleib im Fonds rechtfertigt, vermögen wir bei diesem Jahresergebnis nicht zu erkennen, zumal angesichts der derzeitigen dramatischen Verluste an den Aktienbörsen in 2011 sich auch für dieses Jahr ein weiteres Verlustjahr für den Fonds mit noch wesentlich höheren Verlusten als in 2010 abzeichnet. Perspektivisch kann selbst eine Insolvenz oder vorzeitige Fondsauflösung nicht mehr ausgeschlossen werden. Die aktuellen Vertragsänderungen halten wir rechtlich für problematisch, da diese zum einen rückwirkend ab 01.07.2011 gelten sollen. Auch sehen wir in dem Gesellschaftsvertrag keine ausreichende Grundlage für derartige beeinträchtigende Vertragsänderungen durch Mehrheitsbeschluss. Nach unserer Rechtsauffassung könnte sich durch die nachteiligen Abänderungen für ausstiegswillige und betroffene Anleger ein außerordentliches Austrittsrecht und damit eine Chance zum schnellen Ausstieg ergeben. Für eine konkrete Prüfung bedarf es jedoch einer Betrachtung jedes Einzelfalls. Interessierte können sich gern an unseren Ansprechpartner Herrn RA Steffen Hielscher wenden. |