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Mit Urteil vom 15.10.2010 (nicht rechtskräftig) entschied das Landgericht Frankfurt/Main vollständig zugunsten eines geschädigten Anlegers, der von Dr. Morgenstern aus unserer Kanzlei MHG Rechtsanwälte vertreten wurde. In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Anerkennung höherer Forderungen des geschädigten Anlegers im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH.
Die Forderungen des Anlegers waren zuvor bei dem Insolvenzverwalter der Phoenix angemeldet und von diesem jedoch mit den verschiedensten Argumenten bestritten worden. Das Landgericht Frankfurt schloss sich jedoch unserer Argumentation an und erklärte den geschlossenen Beteiligungsvertrag für sittenwidrig. Damit wurde durch das Gericht festgestellt, dass der Anleger zu keinem Zeitpunkt wirksam dem Phoenix Managed Account beigetreten war. Der klagende Anleger darf sich nun über ca. 46.000 EUR höhere Forderungen im Insolvenzverfahren freuen.
In Anbetracht der vom Insolvenzverwalter den Anlegern bereits mitgeteilten erwarteten Quote in dem Insolvenzverfahren von etwa 1/3, bedeutet dieses Urteil etwa 15.000 bis 16.000 EUR bares Geld für den Anleger. In dem Insolvenzverfahren dürfte sich die momentan zur Entschädigung der Anleger zur Verfügung stehende Insolvenzmasse auf etwa 235 Mio. Euro belaufen.
Nach unserer Auffassung kann dieses Urteil etlichen Anlegern erheblich weiterhelfen, sofern sie sich entscheiden ihre Rechte auch durchzusetzen. Indes kann nicht pauschal auf eine Nichtigkeit aller Beteiligungsverträge abgestellt werden. Hier gilt es sehr genau zu differenzieren und seine Anlage prüfen zu lassen.
Die MHG Rechtsanwälte werden nun weitere Klagen gegen den Insolvenzverwalter einreichen um eine maximale Entschädigung für ihre Klienten zu erreichen.
Für die Durchsetzung ihrer Rechte stehT Herr Rechtsanwalt Dr. Morgenstern Phoenix – Anlegern gern zur Verfügung.
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