Impressum | letztes Update 24.11.2011
  (14.09.2010)

Offene Immobilienfonds – Die Stunde der Wahrheit naht!

Wegen der mit der Finanzkrise zusammenhängenden Anteilsrückgaben haben im Herbst 2008 verschiedene offene Immobilienfonds die Reißleine gezogen und die Rückzahlungen für zunächst zwei Jahre gestoppt. Betroffen sind Anlegergelder in Höhe von ca. 25 Mrd. Euro, rund einem Drittel des von der Branche verwalteten Geldes.

Spätestens im November 2010 läuft jedoch die zweijährige Schonfrist aus, die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, wieder zu öffnen. Die Anleger können also ihre Anteile wieder zurückgeben. Von Fachleuten wird eine Kündigungswelle befürchtet, was zu erheblichen Finanzabflüssen bei den Fondgesellschaften führt.

In Anbetracht der teilweise in der Zwischenzeit erfolgten Wertberichtigungen bei einigen Fondsgesellschaften auf ihren Immobilienbesitz und negativen Ergebnissen bleibt noch abzuwarten, ob und wie viele Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, sich von ihren Anteilen zu trennen. Sollten sich zu viele Anleger zu diesem Schritt entschließen, könnten die liquiden Mittel der Gesellschaften nicht ausreichen, die Auszahlungsansprüche aller zu befriedigen.

Betroffen von der Schließung sind derzeit u.a. noch Anleger der Fonds:

- P2 Value von Morgan Stanley 

- Degi Europa, Degi International

- Degi Global Business

-KanAm US Grundinvest

-CS Euroreal

-SEB Immoinvest 

-Axa Immosolutions und Axa Immoselect 

-TMW Immobilien Weltfonds.

Als erster Fonds muss der Morgan Stanley P2 Value zum 01. November sich für Anleger öffnen. Dieser hat sich nach Pressemeldungen in der Zwischenzeit schon vorsorglich durch Verkäufe ein zusätzliches Liquiditätspolster geschaffen. Ob dies ausreichen wird, hängt von der Reaktion der Anleger ab. Im schlimmsten Falle müsste er wieder geschlossen oder gar liquidiert werden.

Betroffene Anleger sollten sich schon im Vorfeld der Öffnung Gedanken machen, wie sie weiter mit ihrem Investment verfahren wollen. Im Falle einer erneuten Schließung wären die Gelder für maximal weitere 2 Jahre gesperrt.

In Betracht kämen aber auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater und Banken, die dem Anleger ein Investment in die „offenen“ Immobilienfonds empfohlen haben, so nicht hinreichend über mögliche Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde.

Aufgrund der Verjährungsregelungen des WpHG sollten die Anleger schnell prüfen lassen, ob derlei Ansprüche bestehen, denn diese sind spätestens drei Jahre ab Zeichnung der Anteile verjährt.

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