Impressum | letztes Update 24.11.2011

Unsere besonderen Kanzlei-Erfolge auf unseren Präferenzgebieten: 

Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG- Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Auseinandersetzungsguthaben vor dem AG Augsburg, Urteil v. 09.03.2011, Az: 25 C 289/11 (n.rk.) - ausscheidender Gesellschafter musste sich nicht auf eine ratierliche Auszahlung seines Guthabens verweisen lassen

Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG- Mehrfache erfolgreiche Vertretung von Fondsanlegern gegen die Fondsgesellschaft vor dem LG Augsburg mit dem Ergebis der Rückzahlung von Anlegergeldern im mehrstelligen T€-Bereich

Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG - Erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz für Fondsanleger wegen Fehlberatung des Vermittlers vor dem LG Ellwangen und dem LG Darmstadt

Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG - Erfolgreiche Abwehr von Einstweiligen Verfügungsverfahren der Fondsgesellschaft Capital Garantiefonds 02 gegen Mandantschaft und die Kanzlei MHG vor dem LG Augsburg

Falk Zinsfonds GbR - Erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz für Anleger gegen den Mittelverwendungskontolleur

Phoenix-Kapitadienst GmbH - obsiegendes Urteil LG Frankfurt vom 15.10.2010 gegen Insolvenbzverwalter zur Feststellung von Insolvenzforderungen

Phoenix-Kapitadienst GmbH - Einstellung von Steuerstrafverfahren in mehreren Bundesländern erwirkt

Phoenix Kapitaldienst GmbH - erfolgreiche Abwehr von Rückforderungen von Scheingewinnen durch Insolvenzverwalter

Brentana Wohnbau KG - Abwehr/Reduzierung von Forderung der Finanzierungsbank gegenüber Anleger

Frankonia/CSA - Erwirkung von Vertagsrückabwicklung mit anteiliger Rückzahlung der Einlagen für Anleger

VG VermögensGarant AG - mehrfache erfolgreiche Inanspruchnahme von Vermittlern wegen Fehlberatung mit dem Ergebnis der Schadensersatzzahlung an die Anleger

DCM Drittenpreis Capital Management GmbH - Steuerstrafverfahren und Steuerverfahren - Aussetzung von Volllziehung

Vorstandshaftung - Erwirkung von Verfahrenseinstellung in Wirtschaftsstrafverfahren und erfolgreiche Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters